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OGH 19. 02. 2020, 7 Ob 9/20d – Das Erfordernis der Schriftform für den Vertragsrücktritt stellt keine Erschwernis des Rücktrittsrechts dar

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 76 Heft 2 v. 15.6.2020

OGH 19. 02. 2020, 7 Ob 9/20d

Durch die Belehrung, dass alle Rücktrittsrechte in Schriftform erklärt werden müssten, wird keine relevante Erschwernis dieser Rücktrittsrechte bewirkt, die deren unbefristete Ausübung erlauben würde.

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