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VwGH 28. 01. 2020, Ko 2019/03/0003 – Der Beschluss über die Streichung aus der Ärzteliste wird vom Präsidenten der Ärztekammer in unmittelbarer Bundesverwaltung gefasst

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 71 Heft 2 v. 15.6.2020

VwGH 28. 01. 2020, Ko 2019/03/0003

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