vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH 24. 01. 2020, 8 Ob 112/19g – Solidarhaftung, bei Einvernehmen über die gemeinsame Durchführung eines Vorhabens

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 70 Heft 2 v. 15.6.2020

OGH 24. 01. 2020, 8 Ob 112/19g

1. Mehrere Täter haften nach § 1301 ABGB für einen widerrechtlich zugefügten Schaden gemeinsam, "indem sie gemeinschaftlich, unmittelbarer oder mittelbarer Weise, durch Verleiten, Drohen, Befehlen, Helfen, Verhehlen udgl oder auch nur durch Unterlassen der besonderen Verbindlichkeit das Übel zu verhindern, dazu beigetragen haben".

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!