Die §§ 178, 179 Strafgesetzbuch, welche die vorsätzliche und fahrlässige Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten sanktionieren, waren in den letzten Jahren nur mit wenigen Fällen in den Urteilsstatistiken vertreten. Die COVID-19-Pandemie könnte die (teilweise umstrittenen) Normen nun zu einer zweifelhaften Renaissance führen.