Nach dem Tod einer Person stellt sich immer wieder die Frage, ob gewisse Verfügungen, vor allem letztwillige, noch im Zustand der notwendigen Einsichtsfähigkeit gemacht wurden und insofern deren wahrem, unbeeinflusstem Willen entsprechen. Im Folgenden soll untersucht werden, welche Quellen (zB Gerichtsakt, Gesundheitspersonal, Testamentserrichter) zur Erforschung des Geisteszustands herangezogen werden können.