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OGH 24. 10. 2019, 4 Ob 169/19k – Zwangsweise Abnahme eines Pflegekindes

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 25 Heft 1 v. 15.3.2020

OGH 24. 10. 2019, 4 Ob 169/19k

1. Der Kinder- und Jugendhilfeträger muss über eine vorläufige Maßnahme, die er bei Gefahr im Verzug nach § 211 Abs 1 Satz 2 ABGB zur Wahrung des Kindeswohls getroffen hat, unverzüglich (binnen acht Tagen) die Entscheidung des Gerichts beantragen.

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