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OGH 30. 10. 2019, 9 Ob 53/19p – Vertretungsbefugnis eines Dritten für das Kind einer besachwalteten Person bleibt nach Inkrafttreten des 2. ErwSchG aufrecht, solange diese Befugnis nicht durch gerichtliche Verfügung aufgehoben wurde

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2020, 19 Heft 1 v. 15.3.2020

OGH 30. 10. 2019, 9 Ob 53/19p

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