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OGH 13. 09. 2019, 10 Ob S 123/19i – Rehabilitationsgeld ist iSd § 99 ASVG dann zu entziehen, wenn eine Besserung des zuvor bestandenen geistigen oder körperlichen Zustands erfolgt ist, die zur Folge hat, dass Verrichtungen, die zum Gewährungszeitpunkt ausgeschlossen waren, nunmehr möglich sind

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 134 Heft 4 v. 15.10.2019

OGH 13. 09. 2019, 10 Ob S 123/19i

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