Die Anerkennung einer Berufsausbildung setzt entsprechende Zeugnisse, eine inhaltlich gleichwertige Fachausbildung und/oder eine innerhalb von fünf Jahren vor Antragstellung mindestens dreijährige ununterbrochene tatsächliche Berufsausübung voraus. Andernfalls werden Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, wie die erfolgreiche Absolvierung eines Anpassungslehrganges von maximal drei Jahren oder eine Eignungsprüfung in konkret zu nennenden Fachbereichen.