vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 18. 06. 2019, G150/2018 ua – Keine Verfassungswidrigkeit der Ausnahmeregelung vom Rauchverbot für Gastronomiebetriebe

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 93 Heft 3 v. 15.9.2019

VfGH 18. 06. 2019, G150/2018 ua

Die Ausnahmeregelung für Gastronomiebetriebe vom generellen Rauchverbot ist in mehrerlei Hinsicht nicht verfassungswidrig:

1. Es steht Gastronomiebetrieben abhängig von der räumlichen Beschaffenheit des Geschäftslokals gem § 13a TNRSG offen, das Rauchen in (bestimmten) Räumen zur Verabreichung von Speisen oder Getränken zu gestatten. Dies entweder, wenn der zur Verabreichung von Speisen oder Getränken einzige zur Verfügung stehende Raum eine Grundfläche von weniger als 50 m2 aufweist oder wenn dieser Raum eine Grundfläche zwischen 50 m2 und 80 m2 aufweist, eine räumliche Teilung zur Schaffung eines geeigneten Raucher- und Nichtraucherraumes aber unzulässig ist. Den übrigen Gastronomiebetrieben steht es gem § 13 Abs 2 TNRSG frei, neben einem vom Rauchverbot umfassten Hauptraum zur Verabreichung von Speisen oder Getränken einen geeigneten Raum zur Verabreichung von Speisen oder Getränken für rauchende Gäste bereitzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!