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OGH 28. 05. 2019, 2 Ob 161/18t – Einkommenssteuerguthaben ist als Vermögen bei Pflegeregress zu berücksichtigen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 87 Heft 3 v. 15.9.2019

OGH 28. 05. 2019, 2 Ob 161/18t

Ein nachträglich hervorgekommenes Einkommensteuerguthaben ist nicht als Vermögen iSd § 330a ASVG, sondern als Einkommen iSd § 6 Abs 2 K-MSG zu qualifizieren und unterliegt somit dem Pflegeregress.

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