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OGH 28. 05. 2019, 10 Ob S 51/19a – Kinderbetreuungsgeld steht bei getrennt lebenden Eltern unabhängig von Wohnsitz des Anspruchswerbers zu

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 86 Heft 3 v. 15.9.2019

OGH 28. 05. 2019, 10 Ob S 51/19a

Bei getrennt lebenden Elternteilen ist neben der Obsorge beider Eltern als (zusätzliche) Anspruchsvoraussetzung für das Kinderbetreuungsgeld die Festlegung des Wohnsitzes des Anspruchswerbers als hauptsächlicher Aufenthaltsort des Kindes gem § 177 Abs 4 ABGB nicht erforderlich.

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