OGH 29. 04. 2019, 2 Ob 208/18d
1. Haben mehrere Täter als Nebentäter unabhängig voneinander eine Bedingung für den eingetretenen Schaden gesetzt, berücksichtigt der OGH seit der Entscheidung 8 Ob 107/77 in stRsp das Mitverschulden des (jeweiligen) Geschädigten – und nur darum geht es dabei – im Wege einer Gesamtschau durch Verknüpfung einer Einzelabwägung mit einer Gesamtabwägung.