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OGH 27. 02. 2019, 6 Ob 175/18f – Maß der Sorgfaltspflichten bei Verwahrung und Beaufsichtigung durch den Tierhalter hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab und richtet sich nach den dem Tierhalter bekannten oder erkennbaren Eigenschaften des Tieres und den jeweiligen Umständen

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 57 Heft 2 v. 15.6.2019

OGH 27. 02. 2019, 6 Ob 175/18f

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