OGH 30. 01. 2019, 7 Ob 6/19m
1. Der Mutter der betroffenen Person – als Angehöriger iSd § 127 Abs 1 AußStrG – steht gegen den Beschluss über die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters (nur) im Hinblick auf die Person des gerichtlichen Erwachsenenvertreters der Rekurs zu (§ 127 Abs 3 AußStrG).