vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH 26. 03. 2019, 10 ObS 121/18v – Eltern steht im Rahmen des FamZeitbG ab dem der Unterkunftnahme folgenden Tag insgesamt eine Frist von 13 Tagen für die noch ausständige Anmeldung des Kindes am gemeinsamen Hauptwohnsitz zur Verfügung

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 49 Heft 2 v. 15.6.2019

OGH 26. 03. 2019, 10 ObS 121/18v

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!