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OGH 26. 03. 2019, 10 ObS 121/18v – Eltern steht im Rahmen des FamZeitbG ab dem der Unterkunftnahme folgenden Tag insgesamt eine Frist von 13 Tagen für die noch ausständige Anmeldung des Kindes am gemeinsamen Hauptwohnsitz zur Verfügung

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 49 Heft 2 v. 15.6.2019

OGH 26. 03. 2019, 10 ObS 121/18v

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