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OGH 25. 04. 2019, 4 Ob 64/19v – Das Sicherheitslogo für EU-Versandapotheken ist als besondere sekundärrechtliche Informationsanforderung für den Online-Versandhandel von Arzneimitteln zu qualifizieren

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 43 Heft 2 v. 15.6.2019

OGH 25. 04. 2019, 4 Ob 64/19v

1. Im Anlassfall ist strittig, welche Bedeutung dem Sicherheitslogo für EU-Versandapotheken für die lauterkeitsrechtliche Beurteilung zukommt. Nach Art 85c Abs 3 der RL 2011/62/EU über einen Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (zuvor RL 2001/83/EG ) wurde

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