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OGH 26. 02. 2019, 2 Ob 10/19p – Verletzung der Aufklärungspflicht wird durch Beweis des rechtmäßigen Alternativverhaltens geheilt

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 43 Heft 2 v. 15.6.2019

OGH 26. 02. 2019, 2 Ob 10/19p

II. Die Gesundheitsbehandlung

HAFTUNG

1. Eine Aufklärung über Behandlungsalternativen ist erforderlich, wenn für den konkreten Behandlungsfall mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden zur Verfügung stehen, die gleichwertig sind, aber unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben.

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