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Aktuelle steuerrechtliche Judikatur zur außergewöhnlichen Belastung

BeiträgeBernhard Renner*)*)Bernhard Renner ist Richter und Senatsvorsitzender im Bundesfinanzgericht, Außenstelle Linz und Mitglied des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.ZfG 2019, 33 Heft 2 v. 15.6.2019

Im Regelfall sind nur iZm der Erzielung von Einkünften stehende Aufwendungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten ertrags- und somit steuermindernd zu berücksichtigen. Bei Zutreffen eng umschriebener, meist sozial motivierter Voraussetzungen lässt das Steuerrecht jedoch auch zB durch Krankheit oder Behinderung entstandene Privataufwendungen als außergewöhnliche Belastung zum Abzug zu, sofern sie "zwangsläufig erwachsen" sind. Im folgenden Beitrag werden diesbezügliche aktuelle Beispiele aus der Rechtsprechung samt Anmerkungen dargestellt.

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