VwGH 24. 10. 2018, Ro 2017/1070010
1. Auch Mitbewerbern um eine Apothekenkonzession kommt Parteistellung unter der Voraussetzung zu, dass sie die persönlichen wie sachlichen Voraussetzungen erfüllen und ihre Konzessionsansuchen zu jenen des Konzessionswerbers in einem solchen Verhältnis stehen, dass sie einander im Hinblick auf die Bedarfslage ausschließen.