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OGH 28. 11. 2018, 9 ObA 113/18k – Regressanspruch des Sozialversicherungsträgers im Falle einer vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Arbeitsunfalls verjährt in drei Jahren nach der ersten rechtskräftigen Feststellung der Entschädigungspflicht

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 18 Heft 1 v. 15.3.2019

OGH 28. 11. 2018, 9 ObA 113/18k

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