OGH 31. 08. 2018, 6 Ob 118/18y
Handelt ein Arzt bei der Untersuchung eines Kindes gem den Bestimmungen der Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (MuKiPassV) und somit lege artis, erübrigt sich die Frage, ob es sich bei der MuKiPassV um ein Schutzgesetz handelt, da eine Übertretung eines solchen nicht vorliegt.