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OGH 30. 10. 2018, 9 ObA 16/18w – Bei mehrfacher Kollektivvertragsangehörigkeit des Arbeitgebers ist für die Frage, welcher Kollektivvertrag anzuwenden ist, maßgeblich, welcher Fachbereich dem Betrieb das wirtschaftliche Gepräge gibt*)*)Bearbeitung OGH: MMag. Katharina Leitner, Mag. Marianne Kropf
Bearbeitung VwGH, VfGH und LVwG: Mag. Daniel Wachter

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2019, 8 Heft 1 v. 15.3.2019

OGH 30. 10. 2018, 9 ObA 16/18w

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