Die für Österreich zugelassenen, erstattungsfähigen Arzneimittel sind im Erstattungskodex der Sozialversicherung jeweils dem roten, dem gelben oder dem grünen Bereich zuzuordnen, wobei für jeden Bereich unterschiedliche Aufnahmekriterien und Preisregelungen gelten. Der folgende Beitrag soll klären, ob der Ausspruch einer "echten" Befristung im Bescheid über die Aufnahme bzw die zeitliche Befristung der Erstattungsfähigkeit im Erstattungskodex selbst als rechtmäßig anzusehen ist.