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OGH 04. 07. 2018, 7 Ob 113/18w – Werden Bewegungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt, sondern (nur) ein nicht zielgerichteter Bewegungsdrang nicht sofort aktiv gefördert und unterstützt, so liegt keine Freiheitsbeschränkung nach § 3 Abs 1 HeimAufG vor

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 173 Heft 4 v. 15.10.2018

OGH 04. 07. 2018, 7 Ob 113/18w

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