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VfGH 10. 10. 2018, E229/2018 – Die Abschaffung des Pflegeregresses gilt nicht für Verfahren, die vor dem 01. 01. 2018 rechtskräftig entschieden worden sind

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 172 Heft 4 v. 15.10.2018

VfGH 10. 10. 2018, E229/2018

1. Der Zugriff auf Vermögen von in stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen gem § 330a ASVG ist gem § 707a ASVG seit 01. 01. 2018 nicht mehr zulässig. Bei Entscheidungen, die vor Inkrafttreten der neuen Bestimmung ergangen sind, war die neue Rechtlage noch nicht zu berücksichtigen.

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