OGH 31. 08. 2018, 6 Ob 149/18g – Arzt, der einen Patienten, den er zunächst selbst in seiner Ordination behandelt hat, später für die Operation oder für andere Maßnahmen, die eine stationäre Aufnahme erfordern, in ein Krankenhaus einweisen lässt und dort diesen Patienten selbst weiterbehandelt bzw operiert, ist als Belegarzt zu qualifizieren
RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 163 Heft 4 v. 15.10.2018