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VwGH 25. 05. 2018, Ra 2017/10/0013 – Beide Tatbestandsmerkmale des § 90 Abs 1 Z 2 LMSVG müssen im Spruch angegeben werden

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 126 Heft 3 v. 15.9.2018

VwGH 25. 05. 2018, Ra 2017/10/0013

Der Verwaltungsstraftatbestand des § 90 Abs 1 Z 2 LMSVG iVm § 5 Abs 1 Z 2 leg cit setzt voraus, dass im Spruch eines Straferkenntnisses neben dem Tatbestandsmerkmal, dass wertgeminderte Lebensmittel in Verkehr gebracht wurden, auch festgehalten wird, dass dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht wurde.

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