VwGH 25. 05. 2018, Ra 2017/10/0013
Der Verwaltungsstraftatbestand des § 90 Abs 1 Z 2 LMSVG iVm § 5 Abs 1 Z 2 leg cit setzt voraus, dass im Spruch eines Straferkenntnisses neben dem Tatbestandsmerkmal, dass wertgeminderte Lebensmittel in Verkehr gebracht wurden, auch festgehalten wird, dass dieser Umstand nicht deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht wurde.