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OGH 24. 05. 2018, 6 Ob 87/18i – Sportveranstalter trifft besondere Aufklärungspflicht nicht mehr, wenn der Teilnehmer mit dem Wesen der Sportart bzw sportlichen Aktivität einigermaßen vertraut und ihm die allfällige erhöhte Gefährdung bewusst sein musste

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 122 Heft 3 v. 15.9.2018

OGH 24. 05. 2018, 6 Ob 87/18i

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