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OGH 23. 05. 2018, 15 Os 46/18f – Gewaltanwendung zur Erreichung eines sexuellen Ziels, um Bedürfnis nach Machtausübung, Dominanz und Unterwerfung zu befriedigen, erfüllt Tatbestand der Vergewaltigung

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 119 Heft 3 v. 15.9.2018

OGH 23. 05. 2018, 15 Os 46/18f

Ob Gewaltanwendung zur Erreichung eines sexuellen Ziels "instrumentell" erfolgt oder (auch) ein "Bedürfnis nach Machtausübung, Dominanz und Unterwerfung" befriedigen soll, ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 201 Abs 1 StGB (Vergewaltigung) unerheblich.

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