VfGH 20. 06. 2018, G228/2017 ua
Die antragstellende Gesellschaft bekämpft in der Beschwerde die Tatsache, dass die Generika-Preiskaskade bei Arzneimittelspezialitäten, die aus dem Heilmittelverzeichnis in den Erstattungskodex überführt würden, nicht vollständig durchgeführt werden müsse. In solchen Fällen sei es jederzeit möglich, ein Preisband festzulegen.