OGH 13. 03. 2018, 11 Os 21/18z
SUCHTMITTELRECHT
1. Nach stRsp hindert der Umstand, dass der Angeklagte – wie hier – weiterer, mit dem Suchtmittelgesetz (SMG) in keinem Zusammenhang stehender Verbrechen und Vergehen schuldig erkannt wird, eine vorläufige Verfahrenseinstellung nach § 37 iVm § 35 Abs 1 SMG nicht.