OGH 22. 03. 2018, 2 Ob 135/17t
Der Kläger stürzte in der Station Stadtpark in den Gleistrog der U-Bahn und wurde vom einfahrenden Zug der Linie U4 überrollt. Er wurde bei dem Unfall schwer verletzt und begehrte von der Betriebsunternehmerin der U-Bahn Schadenersatz. Der OGH führte dazu aus: