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OGH 20. 12. 2017, 3 Ob 222/17v – Psychische Einschränkung in Verbindung mit der Arbeitsmarktlage darf dem Unterhaltsberechtigten nicht als fehlende Eigeninitiative oder sonst schuldhaftes Verhalten angelastet werden.

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 76 Heft 2 v. 15.6.2018

OGH 20. 12. 2017, 3 Ob 222/17v

1. Ein Kind ist selbsterhaltungsfähig, wenn es die zur Deckung seines Unterhalts erforderlichen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund zumutbarer Beschäftigung zu erwerben imstande ist.

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