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OGH 13. 03. 2018, 5 Ob 12/18b – Einsichts- und urteilsfähige Person kann nur selbst in medizinische Behandlung einwilligen; Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik ist für sich allein betrachtet noch kein ausreichender Grund, an der Einsichtsund Urteilsfähigkeit der Betroffenen in Bezug auf medizinische Behandlungen zu zweifeln

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 75 Heft 2 v. 15.6.2018

OGH 13. 03. 2018, 5 Ob 12/18b

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