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OGH 23. 01. 2018, 10 ObS 150/17g – Anspruch auf Rente oder Pension geht im Falle einer Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf den Bund über

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 68 Heft 2 v. 15.6.2018

OGH 23. 01. 2018, 10 ObS 150/17g

1. Im Fall der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB gilt § 173 Abs 3 und 4 BSVG, nach dem es zur Legalzession einer Rente oder Pension einschließlich allfälliger Zulagen und Zuschläge kommt, höchstens jedoch bis zu 80% dieses Anspruchs.

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