OGH 21. 12. 2017, 6 Ob 223/17p
1. Voraussetzung einer Gehilfenzurechnung nach § 1313a ABGB ist, dass das schuldhafte Verhalten des Erfüllungsgehilfen innerhalb des vom Geschäftsherrn übernommenen Pflichtenkreises liegt. Die Haftung für
OGH 21. 12. 2017, 6 Ob 223/17p
1. Voraussetzung einer Gehilfenzurechnung nach § 1313a ABGB ist, dass das schuldhafte Verhalten des Erfüllungsgehilfen innerhalb des vom Geschäftsherrn übernommenen Pflichtenkreises liegt. Die Haftung für