OGH 29. 11. 2017, 7 Ob 115/17p
Gem Art 6 der Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2006) gilt als Unfall, "wenn durch erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden."