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OGH 28. 11. 2017, 2 Ob 73/17z – § 335 Abs 1 ASVG ist analog anzuwenden, wenn der Schaden durch einen Repräsentanten einer juristischen Person (hier: Bauleiter) grob fahrlässig verursacht wurde

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 27 Heft 1 v. 15.3.2018

OGH 28. 11. 2017, 2 Ob 73/17z

Der originäre Ersatzanspruch des Sozialversicherungsträgers nach § 334 Abs 1 ASVG setzt grobes Verschulden

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