OGH 29. 11. 2017, 7 Ob 105/17t
Ein damals 36-Jähriger verstarb nach einer Krankenhausbehandlung. Sein seinerzeit 34-jähriger Bruder begehrte infolge Ablebens seines Bruders vom Krankenhausträger Ersatz für Schockschaden bzw Trauerschmerzen und stützte seinen Anspruch auf den sogenannten Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter.