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OGH 29. 11. 2017, 7 Ob 177/17f – Geschädigter hat direktes Klagerecht gegenüber dem Haftpflichtversicherer des Krankenanstaltenträgers

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und LVwG (Auswahl)ZfG 2018, 24 Heft 1 v. 15.3.2018

OGH 29. 11. 2017, 7 Ob 177/17f

1. Mit dem Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung (BGBl I 2010/61) wurden in mehreren Gesetzen des Gesundheitswesens Verpflichtungen zum Abschluss von Haftpflichtversicherungen aufgenommen, und zwar in § 52d ÄrzteG, § 26c ZahnärzteG und § 5c KaKUG.

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