Es gibt Fallkonstellationen, bei denen sowohl § 146 StGB als auch § 153d StGB erfüllt sind. Unklar ist jedoch das Verhältnis der beiden zueinander. Erst kürzlich in ZfG 2016, 108 äußerte sich Schwamberger zu diesem Verhältnis und kam zum Ergebnis der Konsumtion. Anlässlich zwei aktueller OGH-Entscheidungen von Jänner und Mai 2017 wird dieses Thema nochmals aufgegriffen. Das Gericht kam dabei zum Ergebnis, dass die Tatbestände in echter Konkurrenz zueinander stehen.