OGH 24. 8. 2017, 4 Ob 131/17v
Nach § 105 Abs 1 AußStrG hat das Gericht Minderjährige im Verfahren über Pflege und Erziehung oder das Recht auf persönlichen Verkehr grds persönlich zu hören (vgl 6 Ob 103/17s). Das Gebot der Befragung des Kindes dient dazu, dessen grundsätzliche Einstellung zu den zu beurteilenden Fragen zu ermitteln. Der Minderjährige