OGH 20. 7. 2017, 5 Ob 118/17i
1. Nach § 180 Abs 3 ABGB kann jeder Elternteil bei einer maßgeblichen Änderung der Verhältnisse eine Neuregelung der Obsorge beantragen. § 180 Abs 3 ABGB gilt auch für den Fall, wonach zwar die vereinbarte Obsorge
OGH 20. 7. 2017, 5 Ob 118/17i
1. Nach § 180 Abs 3 ABGB kann jeder Elternteil bei einer maßgeblichen Änderung der Verhältnisse eine Neuregelung der Obsorge beantragen. § 180 Abs 3 ABGB gilt auch für den Fall, wonach zwar die vereinbarte Obsorge