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OGH 28. 6. 2017, 1 Ob 100/17p – Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach § 140 Abs 3 AußStrG iVm § 301 Abs 2 zweiter Fall StGB stellt keine Verfassungswidrigkeit dar

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und VfGH (Auswahl)ZfG 2017, 137 Heft 4 v. 15.10.2017

OGH 28. 6. 2017, 1 Ob 100/17p

1. Soweit es das Wohl eines Minderjährigen verlangt, hat das Gericht gem § 140 Abs 3 AußStrG Personen zur Geheimhaltung bestimmter Tatsachen, von denen sie ausschließlich durch das Verfahren Kenntnis erlangt haben, zu verpflichten.

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