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OGH 27. 9. 2017, 7 Ob 88/17t – Aufklärung über Notwendigkeit eines Kontrolltermins geboten, wenn bei jeder Art von Verschlechterung (hier des Sehvermögens) eine Behandlung geboten ist

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH und VfGH (Auswahl)ZfG 2017, 130 Heft 4 v. 15.10.2017

OGH 27. 9. 2017, 7 Ob 88/17t

Im Rahmen des ärztlichen Behandlungsvertrags schuldet der Arzt Diagnostik, Aufklärung und Beratung nach den aktuell anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Maßgeblich ist dafür der aktuelle anerkannte Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.

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