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OGH 05. 07. 2017, 7 Ob 112/17x – Fixierung keine Freiheitsbeschränkung, wenn sie auf Wunsch des Bewohners erfolgt und er Beendigung jederzeit kommunizieren kann

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LandesverwaltungsgerichteZfG 2017, 96 Heft 3 v. 15.9.2017

OGH 05. 07. 2017, 7 Ob 112/17x

Nach § 3 Abs 1 HeimAufG liegt eine Freiheitsbeschränkung iSd HeimAufG vor, wenn eine Ortsveränderung einer betreuten oder gepflegten Person gegen oder ohne ihren Willen mit physischen Mitteln, insbes durch mechani-

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