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OGH 29. 03. 2017, 7 Ob 233/16i – Einrichungsleiter hat Recht auf Revisionsrekursbeantwortung bei nachträglicher Überprüfung einer Maßnahme nach § 19a HeimAufG

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LandesverwaltungsgerichteZfG 2017, 96 Heft 3 v. 15.9.2017

OGH 29. 03. 2017, 7 Ob 233/16i

Bei der nachträglichen Überprüfung einer Maßnahme nach § 19a HeimAufG steht dem Einrichtungsleiter nach §§ 19a, 11 Abs 3 HeimAufG iVm § 48 Abs 1 AußStrG eine Revisionsrekursbeantwortung zu.

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