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OGH 16. 05. 2017, 2 Ob 110/16i – Abgeltung von Pflegeleistungen Angehöriger erfolgt für Zeiten tatsächlicher Pflege und notwendiger Anwesenheit, sofern nicht eine "Ohnehin-Anwesenheit" unabhängig von der geschädigten Person (zB während der Nacht, Hausarbeit) vorliegt

RechtsprechungAktuelle Rechtsprechung OGH, VwGH, VfGH, BVwG und LandesverwaltungsgerichteZfG 2017, 90 Heft 3 v. 15.9.2017

OGH 16. 05. 2017, 2 Ob 110/16i

1. Erbringt ein Dritter aufgrund familienrechtlicher Verpflichtungen Leistungen an oder für den Geschädigten,

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